Zünd- und Stützbrenner

Nach den in Europa gültigen Vorschriften sind für Verbrennungsanlagen von Biomasse sowie Haus- und Gewerbemüll Aufheiz- und Stützfeuerungen vorgeschrieben. Diese dienen bei der Inbetriebnahme zum Aufheizen der Brennkammern auf die vorgeschriebene Brennkammer-Endtemperatur von 850 °C bevor der Brennstoff aufgegeben wird. Zudem werden sie während des Betriebs zum Stützen der Hauptfeuerung bei Teillast oder bei zu geringem Heizwert des Brennstoffs genutzt. Die Zünd- und Stützfeuerungen sind oft nur wenige Stunden pro Jahr in Betrieb, eine hohe Verfügbarkeit ist aber dennoch für den einwandfreien Betrieb der Gesamtanlage von hoher Bedeutung. In der Regel beträgt die thermische Gesamtleistung der Aufheiz- und Stützfeuerung ca. 60 % der Hauptfeuerung. Als Brennstoff werden meistens Heizöl EL, Heizöl S und/oder Erdgas eingesetzt.

Wird nach der Stabilisierung der Hauptfeuerung die Brenneranlage außer Betrieb genommen, müssen die Brennerbauteile vor Überhitzung geschützt werden. Dies kann entweder durch Beaufschlagen mit Kühlluft geschehen, die mit entsprechenden Ventilatoren in die Luftvorlage und die übrigen zu kühlenden Bauteile geführt wird, oder durch Schutzkonstruktionen, wie z. B. durch Muffeln, die bei Stillstand vor die Brenner geschoben werden.