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Kraftstoffbetrug verhindern mit neuem Marker

Zu Heizzwecken genutzte Energieerzeugnisse wie Heizöl werden in Deutschland niedriger besteuert als Dieselkraftstoffe oder Benzin für LKW oder PKW und sind somit deutlich günstiger erhältlich. Um Missbrauch von Heizöl als Treibstoff zu verhindern und die strafrechtliche Verfolgung sowie die Kontrolle durch den Zoll zu erleichtern, wird dem Heizöl zukünftig ein neuer chemischer Marker zugesetzt.

Chemisch gesehen ist Heizöl Dieselkraftstoffen sehr ähnlich, somit können Dieselfahrzeuge auch mit Heizöl betrieben werden. Bei PKWs braucht es jedoch einige Additive, um beispielsweise die Zündung im Motor effizienter ablaufen lassen. Fehlen diese, kann dies zu Nachteilen führen. Bei Traktoren und LKWs macht sich das hingegen kaum bemerkbar und es kann daher zum Missbrauch von Heizöl als Treibstoff kommen.

Um dem entgegenzuwirken und Kraftstoffbetrug zu verhindern, wird in Deutschland aktuell für die Heizölmarkierung noch der Markierstoff Solvent Yellow 124 mit einem zusätzlichen Rotfarbstoff verwendet. So können die Beamten auf einen Blick feststellen, welcher Treibstoff sich im Tank eines Fahrzeugs befindet. Ab 01.01.2024 müssen Gasöle allerdings mit dem neuen Euromarker von Dow ACCUTRACE™ Plus Fuel Marker gekennzeichnet werden. Dieser darf bereits ab dem 01.08.2023 – auch vor Änderung der EnergieStV – verwendet werden.