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HVO statt Diesel oder Heizöl – so gelingt die Umstellung

Mit der Änderung der 10. BImSchV 2024 wurde der Weg frei gemacht für die flächendeckende Markteinführung von HVO. Mit einem Produktwechsel stellen sich für Betreiber von Tankstellen und Tanklagern dennoch Fragen bezüglich der Lagerung, dem Umschlag und der Behandlung von paraffinischem Kraftstoff, die gegebenenfalls mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden sollten.

Die gute Nachricht: Eine aktuelle wissenschaftliche Studie zeigt, dass der Sortenwechsel nicht nur umweltfreundlich, sondern auch unkompliziert und rechtlich mit überschaubarem Aufwand machbar ist. Ein Vorteil paraffinischer Kraftstoffe ist nämlich, dass sie keine Aromaten enthalten – jene Verbindungen, die bei fossilem Diesel für Rußbildung, Materialschäden und Umwelttoxizität verantwortlich sind. Damit sinkt das Gefährdungspotenzial für Mensch, Umwelt und Anlagentechnik erheblich.

Das rechtliche Vorgehen kurz erklärt

Rechtlich eröffnet die Novellierung der 10. BImSchV bereits seit Mai 2024 die Möglichkeit, HVO in Deutschland einzusetzen. Sofern die paraffinischen Kohlenwasserstoffe aus nachhaltigen Ausgangsstoffen hergestellt werden und ihr Siedebereich auf einem ähnlichen Level wie der von fossilem Diesel liegt, können sie als Diesel regenerativer Natur in Verkehr gebracht werden. Das heißt, Betreiber mit bestehender Genehmigung für Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 können in der Regel ohne neues Genehmigungsverfahren auf HVO (DIN EN 15940) umstellen. Der Grund: Es handelt sich um eine unwesentliche Änderung ohne zusätzliche Umweltbelastung.
Da jedoch für fossilen Diesel (DIN EN 590) und HVO (DIN EN 15940) unterschiedliche Normen gelten, sollten Betreiber von Tankstellen und Tanklagern vor der Produktumstellung die zuständige Behörde informieren, um das Ganze formal abzusichern. Gegebenenfalls ist dann lediglich eine Anzeige nach § 15 BImSchG erforderlich.

Fazit

Für Tankstellen- und Tanklagerbetreiber birgt der Umstieg auf HVO die Chance, ihr Geschäft nachhaltiger und sicherer zu machen. Der bürokratische Aufwand bleibt gering – der Nutzen ist dagegen groß.