Bevor gefährliche Stoffe und Gemische in Verkehr gebracht werden, müssen sie in der EU entsprechend gekennzeichnet werden – zum Schutz von menschlicher Gesundheit und Umwelt. Dabei müssen Unternehmen aktuelle Regelungen beachten und bestehende Produkte, Etiketten und Verpackungskonzepte gegebenenfalls anpassen. „Ab dem 1. Juli 2026 dürfen nur noch Etiketten verwendet werden, die gemäß der neuen CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erstellt wurden“, erklärt Dr. Nils-Christopher Meyer, Produktkoordination / Regulatory Affairs bei der ERC Additiv GmbH. „Eine Verwendung von Etiketten mit der bisherigen CLP-Kennzeichnung ist ab diesem Stichtag nicht mehr zulässig.“
Was für Änderungen bringt das mit sich?
Die überarbeitete CLP-Verordnung stellt unter anderem neue Anforderungen an die Gestaltung von Etiketten, was zum Beispiel erweiterte Kennzeichnungselemente beinhaltet sowie formale Vorgaben zur Darstellung sicherheitsrelevanter Informationen. Betroffen sind auch mehrsprachige Etikettenlösungen wie zum Beispiel Faltetiketten.
Für Produkte, die bereits vor dem 1. Juli 2026 mit der alten CLP-Kennzeichnung in Verkehr gebracht wurden, gilt hingegen eine Übergangsfrist: Diese Produkte dürfen noch bis spätestens 1. Juli 2028 abverkauft werden. Danach ist der Vertrieb von Produkten mit alter Kennzeichnung nicht mehr erlaubt.
Was bedeutet das für Produktion und Vertrieb?
„Das heißt, Etiketten, Lagerbestände und Produktionsprozesse sollten rechtzeitig überprüft werden, um durch Vorausplanung eine reibungslose und regelkonforme Umstellung sicherzustellen,“ empfiehlt Dr. Nils-Christopher Meyer. „Bei Bedarf unterstützen wir unsere Kunden gern bei der Aktualisierung der Etiketten.“
Benötigen Sie Hilfe beim Thema CLP-Verordnung? Als Ansprechpartner stehen Ihnen Dr. Nils-Christopher Meyer und Jens Schwarz zur Verfügung.