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Energieeffizienz, Emissions- und Kostenreduktion

Der Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz, Verbesserung des Klimaschutzes im Immissionsschutzrecht und zur Umsetzung von EU-Recht umfasst Vorgaben zu allgemeinen sowie speziellen Energieeinsparverpflichtungen für Unternehmen und die öffentliche Hand in Deutschland.

Ziel ist es, den Energieverbrauch nachhaltig zu senken. Dafür sieht der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgestellte Referentenentwurf vom 18. Oktober 2022 unter anderem vor, dass der jährliche Energieverbrauch von Unternehmen bis 2030 im Vergleich zum Jahr 2008 um 24 Prozent sinken soll, bis 2040 um 39 Prozent und bis 2045 um 45 Prozent.

Zur Erreichung dieser Ziele sollen sich Unternehmen mit hohem Energieverbrauch dem Referentenentwurf zufolge verpflichten, Energieeinsparmaßnahmen, die im Rahmen verbindlicher Energie- oder Umweltmanagementsysteme und Energieaudits als wirtschaftlich durchführbar identifiziert werden, umzusetzen.

Es wird dabei ausdrücklich empfohlen, Energieeffizienzmaßnahmen noch vor einem künftigen Inkrafttreten der Richtlinie zu ergreifen, um zur Erreichung der Klimaziele eine ausreichende Wirkung zu entfalten. 

Im Bereich der Industrieanlagen ist festzustellen, dass bisher nur ein Anteil wirtschaftlich realisierbarer Energieeinsparpotenziale umgesetzt wurden. Ziel des Gesetzentwurfes ist es daher, Maßnahmen, „die sich aus der Umsetzung des immissionsschutzrechtlichen Instrumentariums und aus den dynamisch angelegten Betreiberpflichten ergeben, noch effektiver zu nutzen“.

Dieser Tage ist daher die Zeit zu handeln, um die eigenen Potenziale zu erkennen und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu ergreifen.


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Zur Identifizierung von Energieeinsparpotenzialen und zur Einstellung optimaler Anlagenbetriebsparameter erfahren Sie mehr unter Energetischer Optimierung